Sicherheits- und Gesundheitshinweise
Der erzeugte Nebel der elektrischen Zigarette kann Nikotin enthalten, wenn Sie Aromadepots oder Liquids mit Nikotin verwenden. Die elektrische Zigarette ist in diesem Fall wie alle nikotinhaltigen Produkte nicht für Personen unter 18 Jahren, Nichtraucher, Schwangere, stillende Mütter und Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen (kardiovaskuläre Erkrankungen) geeignet!
Benutzen Sie das Produkt nur mit äusserster Vorsicht, wenn Sie an einer Lungenerkrankung (z.B. Lungenentzündung, Asthma, COPD, Bronchitis) leiden.
Um sicherzustellen, dass wir mit den allgemeinen Handelsnormen konform gehen, möchten wir Ihnen die folgenden Informationen zur Verfügung stellen.
Bitte gehen Sie verantwortungsbewusst und sorgfältig mit unseren Produkten um, und beachten Sie folgende Hinweise:
- Bewahren Sie Depots und Liquid immer verschlossen und außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren auf.
- Bei einem Unfall oder Unwohlsein in Zusammenhang mit unseren Produkten, drucken Sie die angefügte Bedienungsanleitung aus und nehmen Sie sie es mit, wenn Sie zum Arzt gehen.
- Suchen Sie umgehend medizinische Hilfe auf, wenn Sie unser Produkt verschluckt haben.
Ratgeber und Information:
Nikotin
- ist hoch giftig
- macht sehr schnell abhängig
- kann Ihre Gesundheit ernsthaft beeinträchtigen
- ist sehr giftig, wenn es eingeatmet wird
- sehr giftig, wenn es mit Haut in Berührung kommt
- sehr giftig, wenn es verschluckt wird
- kann bei Hautkontakt Allergien auslösen
- kann sich störend auf die Entwicklung Ungebohrener auswirken. Bitte benutzen Sie unsere Produkte nicht, wenn Sie schwanger sind oder stillen.
- sehr giftig für Organismen, die im Wasser leben
- kann sich in Gewässern ungünstig auf die Umwelt auswirken
Dampf
- kann Augen und Haut reizen
- kann Benommenheit und Schwindel hervorrufen
Warnung:
Um Risiken für Mensch und Umwelt zu vermeiden, befolgen Sie bitte folgende Anweisungen für die Verwendung unserer Produkte:
- Sollten Sie Liquid auf die Haut bekommen haben, waschen Sie es gründlich mit Wasser und Seife ab.
- Sollten Sie Liquid in die Augen bekommen haben, spülen Sie die Augen sofort gründlich mit Wasser und suchen Sie medizinische Hilfe auf.
- Bei einem Unfall oder Unwohlsein in Zusammenhang mit unseren Produkten, drucken Sie die angefügte Bedienungsanleitung aus und nehmen Sie sie mit, wenn Sie zum Arzt gehen.
- Depots und Liquid-Reste müssen sicher und mit Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt entsorgt werden.
- Verwenden Sie zur Entsorgung geeignete Behälter um Umweltverschmutzungen zu vermeiden.
Produkte:
- Nicht unter 18 Jahren benutzen
- Nicht für Personen geeignet, die eine Empfindlichkeit gegen Nikotin aufweisen
- Nicht für Personen mit Herz- Kreislauferkrankungen geeignet
- Nicht für Personen mit Blutdruckproblemen geeignet
- Nicht geeignet für Schwangere, oder stillende Mütter
- Lagern Sie Ihre E-Zigaretten-Utensilien immer sicher verschlossen
- Sollten Sie Liquid geschluckt haben, drucken Sie diese Informationen und wenden Sie sich an medizinisches Fachpersonal
- Halten Sie E-Smoking-Utensilien immer außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren.
- Pures Nikotin ist ein Gift und kann sowohl Menschen, als auch der Umwelt erheblichen Schaden zufügen
- Das Nikotin, das in einem Depot enthalten ist, kann bei einem kleinen Kind zu einer ernsthaften Vergiftung führen. In diesem Fall muss sofort medizinische Hilfe aufgesucht werden.
Einschränkung:
Wir behalten uns das Recht vor, jeden Verkaufsvorgang nach eigenem Ermessen abzubrechen, wenn man annehmen kann, dass für die Benutzung durch Minderjährige eingekauft wird.
Gefahrenhinweise:
Wortlaut und Kodierung, (Stand 14. ATP)
Übersicht über die aktuellen Textfassungen der Gefahrenhinweise (H-Sätze) und ergänzenden Gefahrenmerkmale und Kennzeichnungselemente (EUH-Sätze) der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).
Die H- und EUH-Sätze wurden entsprechend ihren Kodierungen der Reihe nach aufgelistet.
Die Gefahrenhinweise werden gemäß Anhang I Teile 2, 3, 4 und 5 der CLP-Verordnung angewendet. Bei der Wahl der Gefahrenhinweise nach Artikel 21 und Artikel 27 können Lieferanten die kombinierten Gefahrenhinweise entsprechend dem Anhang III der CLP-Verordnung verwenden. Gemäß Artikel 27 darf bei der Kennzeichnung die folgende Rangfolgeregelung für Gefahrenhinweise angewendet werden:
- Wird der Gefahrenhinweis H410 „Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung“ zugeordnet, kann bei gleichzeitiger Vergabe des Gefahrenhinweises H400 „Sehr giftig für Wasserorganismen“ dieser entfallen.
- Wird der Gefahrenhinweis H314 „Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden“ zugeordnet, kann bei gleichzeitiger Vergabe des Gefahrenhinweises H318 „Verursacht schwere Augenschäden“ dieser entfallen.
Zudem sollen doppelte Verwendungen oder Redundanzen auf dem Kennzeichnungsetikett von Stoffen oder Gemischen vermieden werden:
- Wird der ergänzende Gefahrenhinweis EUH071 „Wirkt ätzend auf die Atemwege“ zugeordnet, muss der Gefahrenhinweis H335 „Kann die Atemwege reizen“ weggelassen werden.
Kombinationen von Gefahrenhinweisen zur akuten Toxizität, die sich auf verschiedene Verabreichungs- bzw. Expositionswege derselben Kategorie beziehen, sind erlaubt, so z.B. H301 + H311: Giftig bei Verschlucken oder Einatmen.
Bestimmten Gefahrenhinweisen sind der dreistelligen Kodierung Buchstaben zur weiteren Differenzierung angefügt:
- H350: Kann Krebs erzeugen (der Expositionsweg ist anzugeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
- Ist sicher belegt, dass die Gefahr ausschließlich auf inhalativem Weg besteht, ist der H350i zu verwenden: H350i „Kann bei Einatmen Krebs erzeugen“.
- H360: Sofern bekannt, konkrete Wirkung angeben, z. B. mit den Buchstaben F, f (Fruchtbarkeit) und D, d (Entwicklung). Die Kleinschreibung steht für eine vermutliche Wirkung, den Kombinationen Fd und Df ist Kategorie 1 mit H360 zugeordnet, siehe Anhang VI, Nr. 1.1.2.1.2 der CLP-Verordnung.
Die ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente werden im Abschnitt für ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett aufgenommen.
Die Wortlaute der Gefahrenhinweise (H-Sätze), der ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden
Kennzeichnungselemente (EUH-Sätze) werden im Anhang III der CLP-Verordnung vorgegeben und sind als Kennzeichnungselemente auf dem Etikett aufzubringen. Die Kodierungen dieser Sätze sind keine geforderten Kennzeichnungselemente.
Gefahrenhinweise |
|
Kodierung |
H200-Reihe: Gefahrenhinweise für physikalische Gefahren |
H200 |
Instabil, explosiv. |
H201 |
Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. |
H202 |
Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. |
H203 |
Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. |
H204 |
Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. |
H205 |
Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. |
H206 |
Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. |
H207 |
Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. |
H208 |
Gefahr durch Feuer, erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. |
H220 |
Extrem entzündbares Gas. |
H221 |
Entzündbares Gas. |
H222 |
Extrem entzündbares Aerosol. |
H223 |
Entzündbares Aerosol. |
H224 |
Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. |
H225 |
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. |
H226 |
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. |
H228 |
Entzündbarer Feststoff. |
H229 |
Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. |
H230 |
Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. |
H231 |
Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. |
H232 |
Kann sich bei Kontakt mit Luft bei Erwärmung spontan entzünden |
H240 |
Erwärmung kann Explosion verursachen. |
H241 |
Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. |
H242 |
Erwärmung kann Brand verursachen. |
H250 |
Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. |
H251 |
Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. |
H252 |
In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. |
H260 |
In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. |
H261 |
In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. |
H270 |
Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. |
H271 |
Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. |
H272 |
Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. |
H280 |
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. |
H281 |
Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -verletzungen verursachen. |
H290 |
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. |
Kodierung |
H300-Reihe: Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren |
H300 |
Lebensgefahr bei Verschlucken. |
H301 |
Giftig bei Verschlucken. |
H302 |
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
H304 |
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. |
H310 |
Lebensgefahr bei Hautkontakt. |
H311 |
Giftig bei Hautkontakt. |
H312 |
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. |
H314 |
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. |
H315 |
Verursacht Hautreizungen. |
H317 |
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
H318 |
Verursacht schwere Augenschäden. |
H319 |
Verursacht schwere Augenreizung. |
H330 |
Lebensgefahr bei Einatmen. |
H331 |
Giftig bei Einatmen. |
H332 |
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. |
H334 |
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. |
H335 |
Kann die Atemwege reizen. |
H336 |
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
340 |
Kann genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. |
H341 |
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. |
H350 |
Kann Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. |
H350i* |
Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. |
H351 |
Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. |
H360 |
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. |
H360F* |
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. |
H360D* |
Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
H360FD* |
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
H360Fd* |
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. |
H360Df* |
Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. |
H361 |
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. |
H361f* |
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. |
H361d* |
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. |
H361fd* |
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. |
H362 |
Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. |
H370 |
Schädigt die Organe <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. |
H371 |
Kann die Organe schädigen <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. |
* Anmerkung:
Diese Gefahrenhinweise sind nicht Bestandteil in Anhang III, aber in Anhang VI Teil 1 Nr.1.1.2.1.2. der CLP-Verordnung.
H372 |
Schädigt die Organe <alle betroffenen Organe nennen> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. |
H373 |
Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. |
H300 + H310 |
Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. |
H300 + H330 |
Lebensgefahr bei Verschlucken oder Einatmen. |
H310 + H330 |
Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. |
H300 + H310 + H330 |
Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. |
H301 + H311 |
Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt. |
H301 + H331 |
Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. |
H311 + H331 |
Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. |
H301 + H311+ H331 |
Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. |
H302 + H312 |
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. |
H302 + H332 |
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. |
H312 + H332 |
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. |
H302 + H312 + H332 |
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. |
Kodierung |
H400-Reihe: Gefahrenhinweise für Umweltgefahren |
H400 |
Sehr giftig für Wasserorganismen. |
H410** |
Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
H410 |
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
H411 |
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
H412 |
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
H413 |
Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. |
H420 |
Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. |
**Erläuterung:
Eine Zeile in der Tabelle ist grau markiert.
Der Wortlaut dieses grau markierten Gefahrenhinweises entspricht dem Eintrag in Anhang I Teil 4 Tabelle 4.1.4 der CLP-Verordnung. Dieser Eintrag weicht von den Einträgen in Anhang III Teil 1 Tabelle 1.3 ab.
Die graue Variante aus Anhang IV Teil 4 Tabelle 4.1.4 wird von der BAuA zur Verwendung vorgeschlagen.
|
Ergänzende Gefahrenmerkmale Wortlaut nach Anhang III Teil 2 |
Kodierung |
Physikalische Eigenschaften |
EUH014 |
Reagiert heftig mit Wasser. |
EUH018 |
Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden. |
EUH019 |
Kann explosionsfähige Peroxide bilden. |
EUH044 |
Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. |
Kodierung |
Gesundheitsgefährliche Eigenschaften |
EUH029 |
Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. |
EUH031 |
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. |
EUH032 |
Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. |
EUH066 |
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
EUH070 |
Giftig bei Berührung mit den Augen. |
EUH071 |
Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
Ergänzende Kennzeichnungselemente/Informationen über bestimmte Gemische |
|
Kodierung |
Wortlaut nach Anhang III Teil 3 |
EUH201 |
Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten. |
EUH201A* |
Achtung! Enthält Blei. |
EUH202 |
Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
EUH203 |
Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
EUH204 |
Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
EUH205 |
Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
EUH206 |
Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können. |
EUH207 |
Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten. |
EUH208 |
Enthält <Name des sensibilisierenden Stoffes>. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
EUH209 |
Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden. |
EUH209A |
Kann bei Verwendung entzündbar werden. |
EUH210 |
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. |
EUH211 |
Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen. |
EUH212 |
Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen. |
EUH401 |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz (https://www.baua.de)